Betreuung durch Hebammen

Nicht nur im Wochenbett hat jede Mutter ein Anrecht auf Betreuung durch eine Hebamme. Auch während der Schwangerschaft werden viele Leistungen der Hebammen durch die Krankenkasse (ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt) von der Grundversicherung übernommen. Unter diesem Link finden Sie detaillierte Informationen dazu.

 

Machen Sie sich frühzeitig auf die Suche nach einer«geeigneten» oder gar spezialisierten Hebamme. Eine Frau sollte sich nicht nur medizinisch, sondern vor allem zwischenmenschlich in guten Händen fühlen. Das Verhältnis zu einer Hebamme ist oft auch eine Vertrauenssache und eine Herzensangelegenheit.

Weiterführende Links:

 

Auf Querschnittlähmung spezialisierte Hebammen:

Sabine Giebl: http://www.wochenbettpflege.ch

 

Barbara Loosli-Schnell: http://www.hebammenpraxis-riehen.ch/

 

Link zu frei praktizierende Hebammen in der ganzen Schweiz:

https://www.hebammensuche.ch/suche/